Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.